AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der Swiss Dragons - Football Academy, insbesondere für Gruppen- und Einzeltrainings, Spezialtrainings, Kurse, Camps sowie sämtliche über die Website angebotenen Trainingsabonnemente und Dienstleistungen.
Mit der Buchung eines Angebots akzeptieren die Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter diese AGB.
2. Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung erfolgt über die offizielle Website der Swiss Dragons - Football Academy oder über andere ausdrücklich angebotene Buchungsmöglichkeiten.
Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung und dem Zahlungseingang zustande.
Die Teilnehmerzahl pro Training ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website veröffentlichten Preise.
Trainingsabonnemente und Einzeltrainings können direkt über die Website der Swiss Dragons - Football Academy gekauft werden.
Folgende Zahlungsmöglichkeiten werden angeboten:
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Vorauszahlung
-
TWINT
-
Kreditkarte
Die Swiss Dragons - Football Academy behält sich das Recht vor, Buchungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.
4. Trainingsabonnemente
Die Trainingsabonnemente sind persönlich und nicht übertragbar.
Ein Weiterverkauf oder eine Übertragung an Dritte ist ausgeschlossen.
Nicht bezogene Lektionen verfallen nach Ablauf der jeweiligen Gültigkeitsdauer.
Eine Barauszahlung oder Rückerstattung bereits bezahlter Abonnemente oder Lektionen ist ausgeschlossen.
5. Durchführung der Trainings
Die Swiss Dragons - Football Academy legt grossen Wert auf eine professionelle und qualitativ hochwertige Durchführung sämtlicher Trainings.
Die Swiss Dragons behält sich jedoch das Recht vor, Trainings kurzfristig abzusagen, zu verschieben oder zusammenzulegen.
Dies gilt insbesondere bei:
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Gewitter
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Sturm
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Hagel
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Unwetter
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unbespielbaren Sportanlagen
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behördlichen Anordnungen
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Krankheit oder Unfall eines Trainers
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technischen oder organisatorischen Gründen
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höherer Gewalt
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einer zu geringen Teilnehmerzahl
Schlechtwetterregelung
Die Trainings finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt.
Leichter Regen oder kühlere Temperaturen stellen keinen Absagegrund dar.
Die Sicherheit der Teilnehmer steht jederzeit an erster Stelle.
6. Mindest- und Höchstteilnehmerzahl
Ein Gruppentraining wird ab mindestens 4 angemeldeten Teilnehmern durchgeführt.
Wird diese Mindestanzahl nicht erreicht, ist die Swiss Dragons - Football Academy berechtigt,
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das Training abzusagen,
-
zu verschieben,
-
oder mit einer anderen Trainingsgruppe zusammenzulegen.
Die maximale Gruppengrösse beträgt 16 Teilnehmer pro Trainingseinheit (60 Minuten).
7. Absagen durch Teilnehmer
Gebuchte Trainings können bis spätestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn kostenlos storniert oder umgebucht werden.
Erfolgt die Abmeldung später oder erscheint ein Teilnehmer ohne Abmeldung nicht zum Training, gilt die Trainingseinheit als besucht und wird vollständig verrechnet bzw. vom Abonnement abgezogen.
Ausnahmen können ausschliesslich nach Ermessen der Swiss Dragons - Football Academy berücksichtigt werden.
8. Ferien und Feiertage
Während gesetzlichen Feiertagen oder angekündigten Betriebsferien können Trainings ausfallen.
Die betroffenen Teilnehmer werden frühzeitig informiert.
9. Pünktlichkeit
Die Teilnehmer werden gebeten, mindestens 10 Minuten vor Trainingsbeginn einzutreffen.
Bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch auf eine Verlängerung oder Wiederholung der Trainingseinheit.
10. Gesundheit
Jeder Teilnehmer bestätigt, gesundheitlich in der Lage zu sein, am Training teilzunehmen.
Bestehen gesundheitliche Einschränkungen oder Verletzungen, sind diese den Trainern vor Trainingsbeginn mitzuteilen.
11. Versicherung
Versicherung ist Sache der Teilnehmer bzw. deren gesetzlichen Vertreter.
Die Swiss Dragons - Football Academy übernimmt keinerlei Haftung für:
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Unfälle
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Verletzungen
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Krankheiten
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Diebstahl
-
Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände.
12. Haftung
Die Haftung der Swiss Dragons - Football Academy ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit gesetzlich zulässig. Für indirekte Schäden oder Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.
13. Verhalten während des Trainings
Den Anweisungen der Trainer ist jederzeit Folge zu leisten.
Teilnehmer, welche den Trainingsbetrieb erheblich stören, andere gefährden oder sich respektlos gegenüber Trainern oder Mitspielern verhalten, können jederzeit vom Training ausgeschlossen werden.
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
14. Foto- und Videoaufnahmen
Während Trainings können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden.
Diese dürfen von der Swiss Elite Academy insbesondere verwendet werden für:
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Website
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Social Media
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Flyer
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Werbekampagnen
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Drucksachen
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sonstige Marketingzwecke
Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter erklären sich mit der Anmeldung damit einverstanden.
Ein schriftlicher Widerspruch ist jederzeit möglich.
15. Datenschutz
Die Swiss Dragons - Football Academy behandelt sämtliche personenbezogenen Daten vertraulich und gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen der Schweiz.
Personendaten werden ausschliesslich zur Durchführung der Trainings sowie zur Kundenkommunikation verwendet.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder zur Vertragserfüllung notwendig ist.
16. Änderungen des Angebots
Die Swiss Dragons - Football Academy behält sich vor,
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Trainingszeiten,
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Trainingsorte,
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Trainer,
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Trainingsinhalte,
-
Preise,
-
Angebote
jederzeit anzupassen, sofern dies aus organisatorischen oder betrieblichen Gründen erforderlich ist.
17. Höhere Gewalt
Kann ein Training aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien oder andere unvorhersehbare Ereignisse) nicht durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
Die Swiss Dragons - Football Academy bemüht sich in solchen Fällen um einen Ersatztermin oder eine andere angemessene Lösung.
18. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der Swiss Dragons - Football Academy im Kanton Luzern.
Swiss Dragons - Football Academy
Stand: August 2026
